Neue Kurse zur Grundqualifikation von Tagesmüttern/vätern.
Diese Ausbildung ist Voraussetzung, um die Erlaubnis als Kindertagespflegestelle zu erhalten.
Das Qualifizierungsprogramm umfasst einen theoretischen Teil mit 120 Unterrichtsstunden, zusätzliche Ausspracheabende und eine Abschlussveranstaltung. Durch die Aufteilung in verschiedene Module, ist auch eine Teilnahme im laufenden Kurs möglich, da die versäumten Einheiten nachgeholt werden können.
Der fachpraktische Teil ist mit 40 Stunden in einer anerkannten Tagespflegestelle oder in einer Kindertagesstätte abzuleisten.
Die Kosten betragen 360,00€.
Damit auftretende Fragen beantwortet werden können, um den genauen Ablauf und die Zeiten abzustimmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Kurs I/2007 mit Erfolg beendet:
06.09.2006
Der Verein Kinder, Jugend und Kultur e.V. versteht sich als Interessenvertretung für Tagesmütter- und väter im Kreis Ostholstein. Ein Schwerpunt ist "die Durchführung von Seminaren, Aus-, Fortbildung und Weiterbildung von
Jugendlichen und Erwachsenen, besonders von
Tagespflegepersonen, so wie ihre Beratung und Betreuung".
Die Tagespflege hat in der letzten Zeit dank der gesetzlichen Voraussetzungen, einen immer größeren Stellenwert eingenommen, der in der Zukunft noch steigen wird.
Werden Sie Mitglied im Verein.
zum Download der Satzung
24.08.2006
Achtung!!
Ameldung zur gesetzlichen Unfallversicherung von Tagespflegepersonen
Die Sozialversicherung sieht eine besondere Pflichtversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor. Zu den bei der BGW pflichtversicherten Personen gehören unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit, alle Beschäftigen sowie Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind. Die selbstständig Tätigen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig höher zu versichern (siehe Merkblatt).
Tagespflegepersonen gehören grundsätzlich zu den selbstständig Tätigen, die bei der BGW pflichtversichert sind. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Versicherungsschutz in der Tagespflege.
24.08.2006
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter/innen unterstützen, in dem sie die Kinderbetreuungskosten übernehmern oder zumindest Zuschüsse zur Kinderbetreuung zahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Leistungen für die Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei.
Die Voraussetzungen sind (Lohnsteuerrichtlinie R 21a)